Sicherheit beliebtestes Thema.

Während die einen mehr gesellschaftliche Offenheit und mehr Transparenz fordern, befürchten die anderen dadurch die vollkommene Eskalation unserer stabilen Lage. Schutz und Sicherheit werden in Folge dessen sowohl politisch wie auch gesellschaftlich diskutiert wie seit Jahrzehnten nicht mehr.

In Folge dessen findet man hier nach und nach Kurzgeschichten, welche die „Jedermannrechte“ (Ausnahmerechte) in Erzählform darstellen.

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Schutz und Sicherheit

Aufgrund diverser negativer Ereignisse sehnen sich immer mehr Menschen nach mehr Sicherheit. Etliche Eigenheimbesitzer lassen ihr Eigentum höher gegen Diebstahl, gegen Vandalismus oder gegen Einbruch versichern und/oder lassen die Sicherheitsstandards ihres Eigenheims erhöhen. Andere gründen ohne sogenannte eine „Bürgerwehr“, mit dem Vorwand, sich und andere schützen zu wollen – deren guten Willen ist sicher nichts entgegenzusetzen, wären da nicht mangelnde rechtliche Kenntnisse.
Das Thema Terrorismus in Deutschland allerdings ist zwar erst „ein paar Jährchen“ her, jedoch beim besten Willen nicht neu: Während der 1960er-, 70er- und 80er Jahre terrorisierte eine Organisation namens RAF (Rote Armee Fraktion) unter anderem Deutschland, deren meisten Mitglieder Studenten waren – also auch nichts Neues. Auch nach offizieller Auflösung der RAF im Jahr 1998 (ist im Internet nachzulesen) wird das Thema Sicherheit von vielen Bürgern, und auch von vielen Parteien, so intensiv diskutiert, dass man meinen könnte, die Lösung aller Sicherheitsprobleme sei gleichzeitig auch die Lösung aller Probleme (…).

Es sind allerdings nicht nur die „großen Themen“, denen wir im Alltag begegnen, und die für reichlich Zündstoff sorgen, sondern „Kleinvieh macht auch Mist“, sagt man doch im Volksmund.
     Was können wir als „Otto Normalbürger“ tun, und was kann und darf jeder einzelne Bürger (auch ohne Unterrichtung/Anweisung) tun, um sich und andere zu schützen? Die Möglichkeiten (nicht „Lösung aller Probleme“) findet man z.B. im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), im StGB (Strafgesetzbuch) und in der StPO (Strafprozessordnung): man nennt sie auch „Jedermannrechte“ oder auch Ausnahmerechte.

Nach und nach findet man in der Spalte rechts (unter Genres/Werke) Kurzgeschichten, in denen die Jedermannrechte (Ausnahmerechte) als Erzählungen dargestellt sind. Es sind die großen und die kleinen königlichen Hoheiten, über die wir lesen werden.

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