Wir alle kennen entweder die glatzköpfigen, muskulösen Schränke mit Sonnenbrille, Pistole im Gurt und (oftmals!) dem Hirn am faschen Fleck, oder die Handlungen aus dem Film „Bodyguard“ aus dem Jahr 1992. Alles andere, was wir nicht aus Filmen kennen, passt nicht in unser Schema.
Genauso, wie Frisöre immer mal wieder mit den Macken aus dem Film „Edward mit den Scherenhänden“ aus dem Jahr 1990 verglichen werden: sie müssen ständig irgendwas schnippeln, weil sie sensibel sind und ihre Emotionen nicht im Griff haben.
Die Sicherheitsbranche beginnt bei der 1-wöchigen Unterrichtung bzw. Unterweisung nach § 34a der Gewerbeordnung, die mit einer Art „Deutsch-Test“ abgerundet wird, und geht bis zum Studium des Sicherheitsmanagments an der Fachhochschule (FH) mit dem Bachelor als Abschluss und bei Bedarf sogar mit dem Master-Abschluss an der Universitäöt. Zwischen diesem Lehrgang und diesem Studium liegen Welten – das ist sicher.
Bereits im Lehrgang für die Sachkunde nach § 34a der Gewerbeordnung (eine Stufe über der Unterrichtung bzw. Unterweisung), für den man die Sachkunde-Prüfung an der IHK ablegen muss, kommt man sehr oft mit dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), hinsichtlich der vorläufigen Festnahme mit der Strafprozessordnung (StPO) und mit dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG) in Kontakt.
Die meist männlichen Bewerber geraten schnell an ihre Grenzen, weil sie zum Lehrgangsbeginn dachten, sie bekämen von Berufswegen her kostenlos einen Juristen, der einen aus allem raus holt, und natürlich einen Meisterschüler vom Sensei Lee persönlich (Bruce Lee, R.I.P.).
Von einer Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird erwartet, mehr als 100 Paragraphen in deren objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale zuerlegen zu können, um sie im Gutachtenstil für die Staatsanwaltschaft subsumieren zu können. Hat beispielweise eine Sicherheitsmitarbeiterin bzw. ein Sicherheitsmitarbeiter im Einsatz ein Problem, entweder von außen oder fremdverschuldet, meldet sie bzw. er diesen Vorfall dem Teamleiter – der in der Regel entweder die Fortbildung „Geprüfte Service- und Sicherheitskraft“ absolviert oder den Beruf der Fachkraft für Sicherheit erlernt hat. Außerdem haben Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter je nach Qualifikation und je nach Veranstaltung bzw. Objekt des öfteren Kontakt mit Behörden – sei es, um etwas zu melden oder um Auskünfte einzuholen.
Die Sicherheitsbranche entspricht einem Zweig aus dem Wirtschaftssektor, was bedeutet, dass Sicherheitsmitarbeiterinnen und Sicherheitsmitarbeiter mit höherwerziger Ausbildung auch Angebote und Rechnungen erstellen, weil sie auch wirtschaftliche Tätigkeiten erlernt haben. Im Sicherheitskonzept, was ebenfalls einer Dienstleistung entspricht, sollte man in der Lage sein, zum Beispiel Feuer einzudämmen, noch bevor es ausbricht – wir sprechen gerade vom vorbeugenden Brandschutz. Ebenso gibt es im alltäglichen wie im beruflichen Umgang mit Menschen Möglichkeiten, die als „Techniken“ bezeichnet werden, um eine Situation erst gar nicht deeskalieren zu müssen, also Gefahrenpotiential vorzeitig zu erkennen und auszuschließen. Das setzt voraus, dass man sich geistige wie emotional in Täter rein versetzen kann. Emotionale Intelligenz ist kein Wortspiel mit Widersruch insich, wie z.B. eine „gerade Kurve“.
Manche Bildungsträger bieten als Zusatzqualifizierungen in den Lehrgangskosten den Führerschein Klasse B (PKW) an, außerdem einen Deutsch-Kurs bis teilweise C, oder eben einen Kurs für Deeskalationstechniken und Selbstverteidigung. Den Zaubertrank aus den Comics kreieren wir nicht.
Weitere Informationen über das Bewachungsgewerbe findet man in den Seiten der DIHK Bildungs GmbH.