Urheberrechte beachten

„Was öffentlich ist, gehört allen!“ Stimmte diese Aussage vollständig, dürfte zum Beispiel jeder Mensch jeden öffentlichen Menschen nach Belieben umarmen, anfassen, begrapschen.

Wir werfen uns im Alltag Produkt- und Markennamen um die Ohren, und machen dabei Werbung. Nun könnte man meinen, dass dies erlaubt sei, weil das Unternehmen doch davon profitiert. Stimmt jedoch nicht.
Anstatt „Kaufe dies oder jenes bei (…) im Internet“ zu sagen, sagt man besser „Versuch´s mal in Online-Marktplätzen“.

Auch als Autor hat man Rechte, an die sich andere zu halten haben. Nach § 19 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetz darf alleine die Autorin/der Autor entscheiden, wer was und wie viel davon vorlesen darf, es ist also eine schriftliche Erlaubnis einzuholen. Das Zitieren einzelner Absätze ist in minimaler Form und mit Quellangabe erlaubt.

Wer ein Buch kauft, ist rechtlich nur Besitzer. Die Rechte liegen beim Eigentümer (kann – je nach Vertrag mit dem Autor – auch ein Verlag sein).

Ihre Rechte als Autor – Die zehn wichtigsten Fakten zum Urheberrecht aus der Self-Publisher-Bibel

Welche Bücher und Texte dürfen vorgelesen werden? (PDF)

Copyright © www.leobuechner.de

Beitrag teilen
2Shares